ich weiß nicht, ob es alle mitgekriegt haben, darum hier in Zusammenfassung:
Vor einer Weile wurde ein neues Urhebervertragsrecht geschaffen. Seitdem können Verträge, für die ihr eine "unangemessene" oder gar überhaupt keine Beteiligung am Umsatz oder an den Nebenrechten bekommen habt, nachverhandelt werden. Man fordert, wenn man sich denn traut, den Verlag schlicht auf, noch etwas draufzulegen.
Dieses Gesetz erfasst rückwirkend alle nach dem 31. Mai 2001 abgeschlossenen Verträge.
Der Anspruch auf Vertragsanpassung verjährt jedoch. Aktuell gilt dies für alle zwischen dem 1. Juni und 31. Dezember 2001 geschlossenen Verträge.
Wenn ihr also an einer Anpassung interessiert seid, dann solltet ihr JETZT was tun! Zumindest für diese Verträge. Mit Jahresende sind die Ansprüche sonst futsch.
Wer mehr wissen will, kann sich an einen Urheberrechtsanwalt seiner Wahl, aber auch an die Literaturübersetzer oder an das sehr kompetente Team von Mediafon wenden. Sich gleich einen Anwalt zu nehmen, muss nicht sein; die Chose geht mit schlichten eigenen Briefen.

(Aber: Wissende KollegInnen fragen sollte schon sein, damit ihr keine Formfehler macht.)
Herzlichen Gruß
Frank Böhmert